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Lateinische Rechtsbegriffe, Phrasen und Sprüche




Hallo und herzlich willkommen auf Juristenlatein.com!

Latein ist eine tote Sprache. So ist immer wieder zu hören und zu lesen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, daß Latein keine(n) Muttersprachler hat. Das macht sie dadurch per definitionem zu einer toten Sprache. Es ist aber auch richtig, daß Latein noch in so vielen Bereichen benutzt wird, so daß man nicht wirklich von einem "Tod" der Sprache sprechen kann.

Jahr für Jahr lernen Millionen glücklicher Kinder Latein als Fremdsprache. Es gibt lateinische Rundfunksendungen und Nachrichten. Lieder werden in lateinischer Sprache verfaßt, Bücher ins Lateinische übersetzt (zB Harrius Potter et Philosophi Lapis). Es findet in der Medizin Anwendung. Im Vatikan ist es Amtsprache und es ist wegen seiner Prägnanz aus den Rechtswissenschaften als Fachsprache nicht wegzudenken.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, soll nur zeigen, daß Latein nicht tot und noch nicht einmal am Sterben ist.

Durch mein Studium der Rechtswissenschaften und meine Begeisterung für die lateinische Sprache gab es nichts, was näher lag, als diese beiden Leidenschaften zu verbinden und anzufangen, lateinische Rechtsbegriffe und -regeln, eben das Juristenlatein, zusammenzustellen.

Ich werde mich bemühen, das Juristenlatein nicht losgelöst zu präsentieren, sondern in den jeweiligen Kontext zu stellen, in dem es für gewöhnlich gebraucht wird.

Senden Sie mir Begriffe und Regeln, die hier noch fehlen, per eMail zu, damit ich sie aufnehmen kann.

J. W. von Goethe war es, der gesagt hat: "Es irrt der Mensch so lang er strebt."
Dementsprechend können sich hier Fehler eingeschlichen haben. Für die 100%ige Richtigkeit der Angaben kann ich daher leider kein Gewehr keine Gewähr übernehmen.

Für Fehler und Anregungen, auch für Lob, Geld oder sonstige Zeichen der Huldigung, Lobpreisung und Anerkennung finden Sie im Impressum meine Kontaktdaten.

Viel Spaß
Markus Stanczyk